Bewertungen werden aus Erfahrungen nach oft unter folgenden Voraussetzungen benötigt:

*) "Vor dem Verkauf" einer Immobilie wird der Verkehrswert bzw. der "Marktwert" für die Präsentation am Immobilienmarkt errechnet. Weitere Details im eBook.

*) "Bei einer Scheidung" soll z.B. das gemeinsam erbaute Haus einem Ehepartner verbleiben, oder soll es verkauft werden? Wir ermitteln neutral den Wert und schaffen somit eine Voraussetzung für eine gute Lösung. Weitere Details im eBook.

*) "Für Erben" bestehen Unklarheiten bezüglich der Wertigkeit einer Immobilie. Hier ermittlen wir ebenfalls neutral den Wert Ihrer Immobilie und stehe den Erben mit guten Tipps beratend zur Seite. Weitere Details im eBook.

Die Erstberatung dafür ist kostenlos und unverbindlich bzw. sollte es zu einer Vermittlungs-Beauftragung dadurch kommen ebenfalls. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für die jeweilige beanspruchte Bewertung. Ihr Experte dafür - Geschäftsführer akad. IM Martin Hauer, Tel.Nr. +43 (0)676/3742200.

BEWERTUNGSARTEN

Für die Bewertung von Immobilien (Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke, Gewerbeliegenschaften, land-und forstwirtschaftliche Liegenschaften, etc.) sind Wertermittlungsverfahren anzuwenden, die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen. Als solche Verfahren kommen insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren in Betracht.

Wenn es zur vollständigen Berücksichtigung aller den Wert der Sache bestimmenden Umstände erforderlich ist, sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden.  (Quelle: Liegenschaftsbewertungsgesetz)

*) VERGLEICHSWERTVERFAHREN

Tatsächlich erzielte Kaufpreise heranziehen, welche in vergleichbaren Gebieten erzielt wurden. Das Verfahren eignet sich für unbebaute Grundstücke. Das Vergleichswertverfahren ist auch im Sachwertverfahren zur Ermittlung des Bodenwertes heranzuziehen welches auch im Ertragswertverfahren zur Anwendung gelangen kann.

*) SACHWERTVERFAHREN

Beim Sachwertverfahren wird der Wert der Sache durch Zusammenzählung des Bodenwertes, des Bauwertes und des Wertes sonstiger Bestandteile (z.B. Außenanlagen) sowie gegebenfalls des Zubehörs der Sache ermittelt. Das Sachwertverfahren wird vor allem bei Liegenschaften herangezogen, die der Eigennutzung dienen wie z.B. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Reihenhäuser.

*) ERTRAGSWERTVERFAHREN

Mit Hilfe des Ertragswertverfahrens werden bebaute Liegenschaften bewertet, deren Nutzung es in erster Linie bestimmt ist, aus den Erträgen über die Bewirtschaftskosten hinaus eine angemessene Verzinsung des Kapitals zu erzielen. Das Verfahren eignet sich gut für z.B. Zinshäuser, Liegenschaften mit Geschäften, usw.

*) VERKEHRSWERT

Nachdem die Bewertung dieser angeführten Verfahren durchgeführt wurde, kommt es zur Ermittlung des Verkehrswertes. Dieses erfolgt nach den Ablaufschemen "Quelle - Liegenschaftsbewertungen - Heimo Kranewitter 6. Auflage" wie z.B. 6. Kapitel: Ermittlung des Verkehrswerts im Sachwertverfahren (ab Seite 63). Der Verkehrswert ist jener Preis, der bei Veräußerung einer Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann.

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